Logo

Design und Geschmacksmuster

Ein besonderes und neues Produkt-Design zählt mit zu den wichtigsten Faktoren für einen Markterfolg, so dass regelmäßig ein diesbezüglicher Schutzbedarf besteht.

Das relevante Schutzrecht für ein solches Produkt-Design ist das Geschmacksmuster. Es schützt die Farb- und/oder Formgebung eines Erzeugnisses als zweidimensionales oder dreidimensionales Muster.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Design muss eine Neuheit darstellen und eine bestimmte Eigenart besitzen, welche sich von anderen Designs unterscheiden.

Der Schutz entsteht insbesondere durch Eintragung des angemeldeten Geschmacksmusters in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht das alleinige Recht, das eingetragene Design im Schutzgebiet Deutschland zu benutzen. Dieser Schutz kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.

Design-Schutz im Ausland bedarf gesonderter Eintragungen bei den jeweiligen Marken- oder Patentämtern. Für einen europaweiten Schutz des Geschmacksmusters kann beispielsweise eine Anmeldung als EU- Gemeinschaftsgeschmacksmuster erfolgen.

© Köhler und Kollegen
Kanzlei Köhler & Kollegen