Patentanwälte
Gewerbliche Schutzrechte schützen insbesondere vor Nachahmung, also vor der kostenlosen Übernahme Ihrer technischen Lösung, Ihrer Designlösung oder Ihrer Marke durch Wettbewerber.
Mit der Erteilung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber desselben ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Nutzung, also der Herstellung, der Anwendung und der Vermarktung des Schutzgegenstandes als wohlverdienten Ausgleich für geleistete Kreativität und getätigte Investitionen.
Volkmar Müller
Dipl. Ing.
Tobias Köhler
Dipl. Ing.(FH)

